Original geschrieben von Oliver
Original geschrieben von Ragnhild
Der deutsche TÜV ähm HU-Untersucher wird dir dann vielleicht den hintern Spritzschutz akreiden. Der gehört natürlich bis fast auf den Asphalt nach unten verlängert. sneaky

Der originale ist aber auch nicht länger und es kommt ja noch das Kuchenblech dran. confused

Vgl. Motorrad-Online.de: Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.

Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen ( Quelle )

Zusammengefasst: Mopped mit nationaler Betriebserlaubnis: 150mm über Hinterachse, Mopped mit EU-Betriebserlaubnis: hinreichend (--> es darf keine Verkehrsgefährdung davon ausgehen). Durch das EU-Recht sind die Prüfer in dieser Hinsicht auch bei alten Schätzchen erheblich toleranter geworden. Nur beim Rückstrahler ist Schluss mit Lustig.


You may reach your destination faster than we do, but where we're going you never get there wink