Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von DaPo
Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.

Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO

Nö,genau das wurde darin nämlich nicht definiert.
Dort steht nur,wie ein Schutz für Fahrzeuge über 3,5t auszusehen hat.
Doch:
Original geschrieben von §32c
§32c Seitliche Schutzvorrichtungen

(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß ...


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.