Jo, das ist die Erklärung: Die Klasse 1-III (die schwersten Fahrzeuge, geht nach einer etwas eigenartig ermittelten Referenzmasse) sind im innerdeutschen Recht (Plaketten, ev. auch Steuer - bin jetzt zu faul zum Suchen) eine Euronorm schlechter eingestuft als sie eigentlich schaffen. Der Kunstgriff war, dass die Grenzwerte der Referenzmassenkalsse II hart in g/km in die jeweilige Rechtsnorm abgetippt wurden.

Grüsse
Peter