Zitat
Vorschlag: Du schreibst Deinem Amtsgericht kurz und knapp - Gruende brauchst Du dafuer nicht - dass Du das Erbe ausschlaegst! (Das Ganze per Einschreiben/Rueckschein!)

Ich bin mir ziemlich sicher, daß das nicht reicht und eher eines Notars bedarf.
Bei so einer haarigen Sache, in der man in Eigenregie viel falsch machen kann, würde ich nicht auf professionelle Hilfe verzichten.