Kurzes update...
Nachdem sich meine Frau nochmal durch den Wust gewuehlt hat, fand sie ein Hinweisblatt, dass ich die Annahme des Schriftstueckes ablehnen kann (also nicht wie von mir vermutet vom Erbe), wenn dieses in einer Sprache verfasst ist, welche ich nicht verstehe (steht da so), nicht in der Amtssprache meines Zustellortes verfasst ist, ueberhaupt nicht in einer Amtssprache, oder ihm keine Uebersetzung in einer dieser Sprachen beilgelegt ist.

Die ersten Punkte treffen komplett zu, eine Uebersetzung ist aber beigelegt.
Allerdings ist diese eher so eine komprimierte Zusammenfassung (wenn ueberhaupt).
Alle Seiten sind sicher nicht uebersetzt.
Auf der (wohl) ersten auslaendischen Seite steht als Ueberschrift uebersetzt wohl 'Forderrung', oder 'Aufforderung' und mit Bleistift wurde ein ausgeschriebenes Datum in ein reines Zahlendatum (14.02.2012) geaendert.
Davon findet sich in der Uebersetzung nichts...

Jetzt meine Ueberlegung, den ganzen Krempel eintueten und mit der unterzeichneten Annahmeverweigerungserklaerung zurueck ans Gericht.
Kommt dann das ganze irgendwann komplett uebersetzt nochmal zu mir zurueck?
Oder hat sich die Sache damit dann erledigt?

Alles Mist!

edit: NEIN, ich will nichts erben, nur die Sache vom Hals haben...

Zuletzt bearbeitet von MacBundy; 04/02/2012 18:04.

"Gib mir Bier oder gib mir den Tod! ...oder beides!" [Al Bundy]

Endlich kein Berliner mehr!