Hat nichts mit der Frage zu tun, ist aber vielleicht trotzdem interessant:

Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung zugunsten eines Erben hatte, kann der Erbe das Erbe ausschlagen, bekommt aber trotzdem die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist eine vertragliche Leistung der Versicherung an den Begünstigten, nicht an den Verstorbenen.

Hatten wir neulich in der Bekanntschaft, ich war überrascht, dass das so ist. Es ist aber logisch.

Andreas


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