Doch, das tut er.
Es gibt eine Reihe von Sachverhalten, da hast du ohne Anwalt keine Chance.
Wenn man da den Staatsorganen auf Augenhöhe begegnen will, muss man einen haben.
Je nach Tatvorwurf hast du als Beklagter tlw. kein Akteneinsichtsrecht. Das hat nur dein
Rechtsbeistand.
es wurde doch noch garkeine klage erhoben also
gibt es auch keinen beklagten..........
erst wenn klage erhoben wird und kein vergleich
geschlossen wird zahlt der gegner den anwalt......
auch beim staat............
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