Original geschrieben von Caruso
Sicher aber die Zulassung hat mit der Steuer nichts zu tun.



moment.........wenn er als PKW zugelassen ist,gibts dafür
die passende schlüsselnummer (PKW im schein) und das ist
das was der sherrif in den papieren sieht.......stimmts ???
der sieht PKW und dann ist die sache für ihn in ordnung und
wie der finanzbeamte das sieht und was für steuern ich dafür
bezahle ist dem sherrif völlig egal......richtig ????
wenn da LKW steht ist es,auch unabhängig davon ob ich LKW
oder PKW steuer bezahle dem sherrif nicht egal da er der
meinung ist (und er es nicht anders erkennen kann) das ich
nicht legal mit anhänger unterwegs bin..... stimmts ???
man merkt,der sherrif kann sich nur an das halten was im
schein steht und es ist ihm scheissegal was ich an steuern
dafür zahle
...... RICHTIG ????

so,wo ist nun das problem........es gibt nämlich keins.
wenn ich etwas schriftlich von einem entsprechenden amt
hab,bin ich auf der sicheen seite und muss nicht mit dem
sherrif stundenlange diskusionen führen.die genemigung
sollte sich der besorgen der meint er müsse unbedingt an
sonn-oder feiertagen mit einem anhänger unterwegs sein und
das kann nicht nach 2200h sein..........
anhängertouren muss man eben planen.......so einfach ist das.

Zuletzt bearbeitet von SIGGI109; 24/05/2012 07:29.

gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD