Hallo,

die StVZO meint:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52a.php

Damit ist der gleichzeitige Betrieb von 2 Rückfahrleuchten zulässig.

Das mit dem Reflektor werde ich dann mal so machen, ein zweites Gehäuse brauch ich ja sowieso noch.

Die Nebelschlußleuchte bleibt halt, obwohl mir die Idee sehr gefallen würde!

Wenn die 10 Meter Leuchtgrenze eingehalten wird, ist gegen ein stärkeres Leuchtmittel (z.B. 40Watt oder sogar 55 Watt - Temperaturproblem (?)) nichts einzuwenden.

Funktion über Fahrstufe "R" und über Bedienschalter Armaturenbrett, mit Zwangsabschaltung bei eingelegter Vorwärtsfahrstufe. Alles klar.

Danke für die Erleuchtung und Gruß vom Main