Ja, und weil sie arbeitslos werden, sagen sie nix, is klar.

Den Artikel habe ich anno dunnemals schon gelesen, so weit ich mich richtig erinnere.

Aber egal, ich stell ihn dann hier rein.

Ich kann aus einem meiner vorherigen Beiträge den räumlichen Geltungsbereich schon herausschmecken. Das Owig ist u. a. eine Art Strafprozeßordnung der Ordnungnungswidrigkeiten, wenn da der zitierte Text so drin steht, kann man z. B. die StVO, die die Tatbestandsmäßigkeit als Rechtsquelle heranziehen, oder die Bußgeldkartalogverordnung.
Wenn dann nix mehr über bleibt, dann freue ich mich mich über deinen Sieg.

Mit rechts und links hat das viel zu tun. Die schreiben manchmal übers Ziel hinaus, um sich zu profilieren. Trete vermutlich auch bald da aus.


Viele Grüße


Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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