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OP
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Tochter hat sich im Mai bei einem Händler (kein Fähnchenhändler) ein Opel Tigra Cabrio von 2005 mit 61.000 km Laufleistung gekauft. Dazu gab es eine CarGarantie von eben der CarGarantie AG.
Jetzt traten einige Probleme auf, u.a. eine hakelige Schaltung. Händler wechselt das Schaltgestänge, obwohl mündlich vereinbart war, daß vor einer etwaigen Reparatur angerufen wird, was aber nicht geschah. CarGarantie übernimmt die Reparatur nicht und Händler stellt es ihr in Rechnung.
Frage: In welchem Umfang muß der Händler innerhalb welchen Zeitraums für Schäden am Fahrzeug geradestehn, oder muß er überhaupt nicht?
Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.
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alpträumende Vulkanette
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wurde ein reparaturauftrag gegeben ? wenn nicht,ist das ein problem des händlers.
manche menschen dürfen mir nichts verbieten - einige aber dürfen mir nicht einmal etwas erlauben.
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wurde ein reparaturauftrag gegeben ? Händler wechselt das Schaltgestänge, obwohl mündlich vereinbart war, daß vor einer etwaigen Reparatur angerufen wird, was aber nicht geschah. Rechtsstreit ist aber nicht angestrebt. Eine friedliche Lösung soll her. Deshalb meine Frage nach Gewährleistungsumfang für ein gebrauchtes Fahrzeug.
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gehört das schaltgestänge zu den verschleissteilen ? die sind von der gewährleistung ausgeschlossen...
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gehört das schaltgestänge zu den verschleissteilen ? ... Das kann ich nicht beantworten. In den Garantiebedingungen ist das Schaltgestänge auf jeden Fall nicht aufgeführt.
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Maschtuff
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gehört das schaltgestänge zu den verschleissteilen ? ... Das kann ich nicht beantworten. In den Garantiebedingungen ist das Schaltgestänge auf jeden Fall nicht aufgeführt. Ich vermute, dass Verschleissteile eher diejenigen sind, die ohnehin von regelmaessigen Wartungen (z.B. Abnutzung und Austausch einzelner Elemente, wie Oele, Filter, Belaege usw.) betroffen sind. Genaues sollte ein Anruf beim Hersteller ergeben!
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Das Orakel
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Schaltgestänge als Verschleißteil? Hielte ich für bedenklich Bei einem einzelnen Gummilager könnte man streiten, aber wie hat sich die Schaltung bei Übernahme benommen? An sich 6 Monate Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer, danach musst Du ihm nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Grüsse Peter
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Offroad-Mc Frosch
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Bei Opel Corsa und Tigra ist das Schaltgestänge ein Verschleißteil. Kommt öfter mal vor.
Sprich doch einfach mal mit dem Händler, vielleicht könnt ihr euch das ja teilen
Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen und ab dem 7.Monat musst du ihm beweisen das das schon war.
Und wenn du/sie das nicht gleich nach dem Kauf feststellen konntet und beanstandet habt, ist das eigentlich kein Mangel in dem Sinn der Gewährleistungspflicht
Nichts ist besser als so ein Ding
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familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
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in solchen Fällen immer zuerst überlegen .... was würde Chuck Norris tun ?
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Bei Opel Corsa und Tigra ist das Schaltgestänge ein Verschleißteil. Sind Verschleißteile von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich definiert? Nach einem Telefonat mit dem Händler liegt Töchterchen jetzt die Rechnung vor. Schaltgestänge erneuert: 74,- € netto Führung Schaltung: 191,40 € netto Bolzen: 2,42 € netto Händler schlägt eine 50/50 Regelung vor. Scheint zunächst akzeptabel, wenn er tatsächlich mit 100 % Gewährleistung nichts am Hut hat. Desweiteren hat meine Tochter eine verschimmelte Klimaanlage reklamiert. Desinfektion: 37,- €. Auch hier schlägt er eine 50/50 Regelung vor. Ob die bei Auslieferung o.k. war und innerhalb von 5 Monaten verschimmelt, halte ich für fragwürdig. Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen Ob der Schaden an der Schaltung schon vorhanden war, kann ich nicht sagen. Schweres Schalten ließ sich nicht feststellen, was aber nicht ausschließt, das schon eine Beschädigung vorlag. Kühlmittelverlust wegen eines defekten Thermostats wurde übrigens über CarGarantie abgewickelt. Eigenanteil 15,66 € für das Ersatzteil.
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