Original geschrieben von apollo
Bekomme ich dann eine Saison Eintragung ?

Und wie sieht es denn aus wenn ich die Schrift an einem Bordstein abschnappe , erlischt dann die Eintragung ?

Also ich mein ja nur, will ja keinen Ärger bekommen


Deine Vorsicht ist berechtigt, denn:

"...die werkseitig aufgebrachte erhabene Schrift ist sauber zu halten. Ihre Dicke ueber Karkassenrand darf 1,8mm nicht unter- und 3,9mm nicht ueberschreiten, da sonst Lesbarkeit oder Reifenrundlauf eingeschraenkt sein koennten. Die Missachtung dieser Vorschrift wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bussgeld je nach gueltigem Katalog des Mitgliedstaates belegt....erstmals ab 01/01/2013....


(aus Merkblatt 2761 B, Formular 18983334567 EU, der Verordnung vom 01/01/2011, EU-Verkehrsrecht)