Moin,

jetzt mal ganz ohne Polemik und neutral überlegt:

Würde jemand einen Arzt, der Urkunden zu seiner Zulassung betrügerisch erworben oder gefälscht hat, weiter praktizieren lassen, wenn die Fälschung erst nach 15 Jahren oder noch später entdeckt wird?

Ich glaube, das Argument mit der Verjährung ist hier nicht angebracht, denn es geht nicht um Bestrafung.

Zuletzt bearbeitet von 109er; 13/02/2013 06:50.

Jetzt wieder mit!