Hallo,

ich habe mal einen einjährigen 461 gerichtlich wandeln lassen. Herr Schremp lies ausführen, dass der G "konstruktionsbedingt nicht in der Lage sei zu rosten - und wenn, dann nur durch vertragswidrige Nutzung z. B durch Einsatz abseits der Straße oder gar im Gelände" so ungefähr sinngemäß zitiert. Das war ein offensichtlicher Lacher, der Wagen wurde dann schließlich mit einem Koffer voller Bargeld abgeholt....(von einem sehr erfahrenen G-Center Verkäufer, der sich noch mal schnell einweisen ließ, wie man die Sperren bedient etc.). aetsch :-)

Viele Grüße
Tobias