Original geschrieben von wolfschweiß
"Motorschaden bei Abgasuntersuchung
Wird bei einer durchgeführten Abgasuntersuchung durch den technischen Überwachungsverein oder ein anderes Prüfunternehmen beim notwenigen Hochdrehen des Motors ein Motorschaden verursacht, steht dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Prüfer nicht mit dem hierfür ursächlichen Riss des Zahnriemens rechnen musste.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 31.01.2003 "

Hallo,

ein Zahnriemen Riss ist ja auch ein Wartungsfehler, den der Kunde nicht nach Vorgabe des Herstellers rechtzeitig erneuern lies.

Der OM617 hat eine Steuerkette die selbst bei regelmäßiger Wartung bei Mercedes nicht ausgewechselt werden soll/muß.
Auch die Steuerzeiten werden bei keiner Wartung überprüft,
aber der erfahrene Mechaniker könnte es beim Ventile einstellen "kostenlos" mitmachen.
Muß er aber nicht!
Dazu gibt es auch in keinerlei Mercedes Wartungshandbüchern einen Hinweis.
Und geklappert hat der Motor vorher ja nicht.


Also hat dieser Hinweis hier eher keinerlei Relevanz.


Ich könnte mir Vorstellen das ein Ventil auf einem Kolben "eingeschlagen" ist,
Kolbenringe gehen bei Überdrehzahl nicht kaputt!
Eher reißt ein Pleuel ab!

Gruß AT