Bei allem Respekt für den absolut verständlichen Ärger über den defekten Motor, verstehe ich nicht wohin dieser thread noch führen soll.

Die Anspruchsgrundlage für derartige Fäle ist im Staatshaftungsrecht angesiedelt, das ist alles soweit richtig. Das Einwerfen von Aktenzeichen zu Einzelfallurteilen führt aber nicht wirklich weiter, weil keine direkte Vergleichbarkeit gegeben ist. Die entscheidende Frage ist allein, was dem TüV-Prüfer objektiv vorzuwerfen ist. Und die Vorwerfbarkeit bemißt sich an den Grundsätzen der Fahrlässigkeit im Verhältnis zu Sorgfaltspflichten und den technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Allein über das Thema Fahrlässigkeit wurden ganze Bücher von jurstischen Wissenschaftlern verfaßt. Viel Spaß, wenn das hier noch weiter vertieft werden soll!

Also, was hat der Prüfer falsch gemacht? Was hätte er nicht tun dürfen in Ausübung seines hoheitlichen Auftrages? Mit was hätte im konkreten Einzelfall rechnen müssen bei verkehrsüblicher Sorgfalt und unter Anwendung seines fachlichen Wissens? Sorry, nach allem was hier zu lesen ist, kann man dem Herrn wirklich nichts vorwerfen.

Und dem Betroffenen bleibt immer noch die kostenlose juristische Erstberatung des gelben Automobilclubs, übrigens auch unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung. Sollte letztere bestehen, dann ab zum Anwalt und die Chance wahrnehmen. Die gibt´s nämlich fast immer vor Gericht; Justitia hat schießlich verbundene Augen und sieht insofern nix. Sie wägt einfach ab.


Ecken und Kanten serienmässig.