Original geschrieben von Sigi_H
zudem geht heutzutage so gut wie keine "erfolgreiche" Kündigungsschutzklage mit der Wiedereinstellung einher.
Zumindest in den Fällen, die mir persönlich bekannt sind, ging es fast nie um Wiedereinstellung, sondern praktisch immer nur um Abfindung

Zitat
Vielmehr wird regelmässig eine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung aufgrund eines beschädigten Vertrauensverhältnisses festgestellt,
Weil eben -in den mir bekannten Fällen- der AN übergaupt nicht mehr bei der Firma weiter arbeiten will (oder kann, weil er schon einen Job bei einem neuen AG hat...)

Zitat
was dem AG die Möglichkeit bietet, den AN durch Zahlung einer idR sehr geringen Abfindung loszuwerden.
Gering aus Sicht des AN, speziell nachdem diesem von seinem Rechtsvertreter das Blaue vom Himmel versprochen wurde (schließlich ermißt sich sein Verdienst ja am Streitwert!)

Wie gesagt, das gilt für den überwiegenden Teil der Fälle hier aus dem näheren Umkreis, ich streite nicht ab, daß es anderswo vielleicht anders ist.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.