Vielleicht sagst du deinem TÜV Prüfer das die 2001/56/EG Heizgeräterichtlinie enthält im Gegensatz zur älteren TA27 keine Vorderung zum Brennkammertausch nach 10 Jahren mehr.

...und wenn das nicht zieht: selbst in der TA27 steht drin 10 Jahre nach Erstinbetriebnahme, vielleicht hast DU ja diese neue Standheizung ja erst vor 2-3 Jahren in Betrieb genommen? klugscheisser


Grüße



40.10W Bj89 8140.27 2,5l ; 9.5R17.5 XZY auf 6x17.5ET70