Wenn Satzung nicht bekannt dann BGB -> keine Frist.
Mit "Satzung nicht bekannt" musste erstmal durchkommen, dann spielt sicher noch die Wirksamkeit Austrittserklärung eine Rolle.
Google sagt dazu : http://www.juraforum.de/forum/aktue...en-und-themen/kuendigung-im-verein-81840
Wenn ich mich nicht täusche dann habe ich im ersten Jahr nur den anteiligen Beitrag bezahlt.
Grüsse
Thomas


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