Original geschrieben von DaPo
Zitat
und ein absolutes JA zu einer neuen Eigentumsdefinition, die nicht davon ausgeht, dass mit ein wenig Lohn alles abgegolten ist, egal wieviel Profit ein Unternehmen einfährt. Die Beschäftigten haben mit Eigentum und wirtschaftlicher Mitbestimmung am Unternehmenserfolg beteiligt zu werden.
und wenn das Unternehmen Miese macht, z.B. mit unwirtschaftlichen Teilen? Werden die Beschäftigten dann auch am Verlust beteiligt? Nein? Siehste...



Das unterscheidet Deine Sicht der Welt von der Realität.

Was ist denn das für eine Sicht? Wenn ein Unternehmen Miese macht? Dann ist das der AN, der der seinem Lohn für einen Zeitraum X hinterherläuft und vor dem Nichts steht, wobei paralell der Unternehmer vorher durch sein selbstbestimmtes Einkommen schonmal das Konto gefüllt hat und somit bei juristischen Personen schon weit weg vom Insolvenzverwalter gelagert ist. Der in den meisten Fällen die Miese des Betriebes zu tragen hat ist der Arbeitnehmer und kein Anderer, nur in wenigen Fällen sind es Personengesellschaften die es auch mittragen, dort jedoch wird auch schnell vorher das Geschäft auf Partner etc. umgeschrieben um den vorher abgeschöpften Gewinn aus dem Topf zu nehmen.

Gruß Holger

P.S. Ansonsten frage ich mich auch was so kleine Fummelbuden sich hier so für das Großkapital ins Zeug legen. Oder schreibt hier jemand der nicht mehr in die Umlage U1 einbezahlt?

Zuletzt bearbeitet von Hulg; 27/10/2013 11:45.