Hallo ich hab mal nachgefragt beim Ramsauer, aber vielleicht wißt ihrs schon:
"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Bundesminister Dr. Peter Ramsauer. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie möchten sich erkundigen, ab wann die Ordnungswidrigkeit der verbotenen Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone ohne Feinstaubplakette nicht mehr den Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister nach sich zieht.
Entsprechend der Zielsetzung des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems, der Verbesserung der Verkehrssicherheit, wird auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, verzichtet.
Dementsprechend die verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen mit Einführung des neuen Fahreignungsregister-FAER zum
01. Mai 2015 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit erfasst wird. Eine kompensatorische Anhebung des Regelsatzes erfolgt damit
von derzeit 40 € auf 80 €.http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/A...ng-im-fahreignungsregister.html?nn=79532 Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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