Ich habe für den 463er dazu folgende Info

"Zulässig sind max. 60 Sekunden pro Achse und eine max. Prüftrommelgeschwindigkeit von 6 km/h. Das Einbremsen von Bremsbelägen/Reinigen von Bremsscheiben auf dem Prüfstand ist nicht zulässig. Bei Prüfung der Vorderachse muss die Feststellbremse betätigt sein. "

Quelle: http://www.hehlhans.de/tipp13.htm#8

Auf einem Leistungsprüfstand soll die Gelenkwelle zur Vorderachse ausgebaut werden und dazu noch die Sperre im VG aktiviert sein.

Aber gilt dies immer, oder kann ich auf einem 4WD Prüfstand auch ohne Ausbau prüfen?





Grüße Christian

1992er 350GD Station lang