es besteht auch noch ein unterschied, ob die ,die einwandern auch arbeiten oder arbeit suchen, oder sich nur auf kosten des gastlandes und der damit steuerzahlenden bevölkerung ausruhen...
wenn einwanderung allerdings zu zwecken des lohndumpings auch bei der einheimischen bevölkerung führt,dann sollte die einwanderung der arbeitssuchenden begrenzt werden.
in deutschland darf so eine abstimmung doch niemals nie nicht durchgeführt werden,wir haben doch schließlich eine erbschuld...