Ich möchte nicht laut loslachen, aber wenn dem so wäre dürfte man nichts käuflich erworbenes öffentlich zeigen.

Also beginnend beim der schicken
Vogeltränke auf meinem Rasen über
die Türmatte mit dem schicken "Willkommen"
der Türklingel mit meinem küstlerisch eingeratzten Namen.
Ist aber egal, denn der Designer vom eigenen Auto verhindert eh das man sein gekauftes Fahrzeug ....ups!

Ich bitte darum diese Zeilen zu löschen!
Der Erfinder dieser Buchstaben und erst Recht der Designer dieser Schriftform hat mich im Kaufvertrag nicht explitit dazu ermächtigt diese auch öffentlich zur Schau zu stellen.

schnell ausdrucken damit ich mir dieses Kunstwerk im dunklen Keller angucken kann....natürlich hinter abgeschlossener Tür.


oder anders;
Gibt es dazu auch nur ein Urteil was diesen Blödsinn bekräftigt ?
Ich habe es gekauft und somit ist es mein gänzliches Eigentum, nur davon abweichendes muß im Vertrag festgehalten werden.
also Punkt


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"