Dazu gibt es im BGB etliche § und das Gutachten ist ja eklatant! Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du Dich an eine Verbraucherschutzorganisation wenden. Generell: der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung, was ja wohl auch einmal erfolgt ist. Dein Fall ist aber besonders, da es sich nicht um ein beliebiges Produkt handelt, sondern um eines, welches Deine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer u.U. ganz direkt betrifft. Ich würde die Werkstatt nicht mehr betreten, sondern Rechtsrat einholen.