Freunde,

derartige "kommunikative" Mißverständnisse über zulassungsrechtliche Dinge haben wir nicht nur in der
Schweiz sondern auch in Österreich und in Deutschland.
Allerdings agiere ich dann als Österr. Steuerzahler gegenüber österreichschen Beamten deutlich weniger "diplomatisch" und nachsichtig.
In jedem Fall hat auch hier wieder der Hinweis: "zur Sicherheit für meinen Kunden erlaube ich mir diese (ihre) Info bei ihrer übergeordneten Dienststelle (= Verkehrsministerium) überprüfen zu lassen, denn es scheint zwischen Ihrer Auslegung und der des Ministerium Unterschiede zu geben."
In 99,99% der Fälle ist das dann der "Sesam-öffne-Dich", vorallem wenn mein Gesprächspartner erkennt daß ich in etwa soviel Infos habe wie er selber (haben sollte)
Wie schon gesagt, der Fredy muß da nochmals hin, da wäre es unklug den jeweiligen Beamten im Vorfeld zu "verärgern" bzw. einen kleinlichen Sieg davon tragen zu wollen wer Recht hat.

@ Markus,
Die einzigen "8%" die ich kenne beziehen sich auf die max. mögliche Änderung der Gesamtübersetzung bei Fahrzeugen, die nach der Abgasnorm 70/220 in der letzt gültigen Fassung (= also PKW-Abgasnorm) homologiert sind. Der T-REX mit dem F1C ist nach der Abgasnorm für "schwere LKW" (88/77 in der letzt gültigen Fassung) homologiert und ich denke daß mein Telefonpartner als ich ihn auf "und worauf beziehen sich die 8%" angesprochen habe, den Braten gerochen hat und sich ganz leise auf eine "CH-Sonderregleung" berufen hat, die ich natürlich nicht kenne(n will) und somit zur Kenntnis nehme....


Zuletzt bearbeitet von allrad-christ; 28/07/2014 10:38.