Hallo zusammen,

immer wieder tauchen z.B. bei mobile.de G's neueren (also nach der "Kuhfänger"-Novelle in der StVO) auf, die einen Rammschutz vorn haben.

Ich dachte, dies sei nicht mehr erlaubt. Kann mir jemand erklären, wie das zulassungsfähig ist? Alte BW Fz mit Sonderstatus?

Gruß

Tobias


W 461.334 (G 280 CDI Pur)