"Gibt's was auf die Finger" Bedeutet wohl , die Rechtsabteilung eines Konzerns schreibt einen netten Brief und um schlimmeres , mangels Eigenkapitaldecke , abzuwenden , fügt man sich als angeschriebener . Das von Euch beschriebene käme einer Enteignung gleich . Denunziantentum seitens des Herstellers kann wohl nicht verhindert werden , das mag so richtig sein . Ist aber auch ein anderes paar Schuhe . Der Hersteller kann nicht , mit Aussicht auf Erfolg , zivilrechtlich gegen einen gewerblichen "Bauteileverbauer" vorgehen und verlangen , dass seine Bauteile zurückgegeben werden . Am besten noch ohne Entschädigung . Wenn ich das durchexerziere , kann ein Lackhersteller seine Materialien zurückfordern wenn diese auf ein Fahrzeug aufgebracht wurden um verfassungsfeindliche Symbole darzustellen . Und nein , der Vergleich hinkt nicht sondern entspricht genau der beschriebenen Logik oder/und angeblichen Rechtssprechung . Wie schon einmal vor Monaten geschrieben , kommt immer darauf an was man mit sich machen lässt , gehören immer zwei zu . Ich bin raus aus dem Thema .