Mal Google benutzt und bishe rnur das gefunden, zu Motorraedern:


""TÜV NORD Mobilität informiert: Austauschschalldämpfer an Motorrädern:

Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, werden auch EG-genehmigte
Austauschschalldämpfer ohne Katalysator angeboten. Diese dürfen aufgrund der EUGesetzgebung
auch in Deutschland verwendet werden, obwohl sich das Abgasverhalten durch den
fehlenden Katalysator häufig verschlechtert.

Die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern wurde jedoch aktuell um den
Prüfpunkt „Abgasverhalten“ erweitert. Dies ist bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EGTypgenehmigung
erhalten sollen, zu berücksichtigen.

Motorradfahrer dürfen jedoch nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EGTypgenehmigung
kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen
sind.

Eine Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator
haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, wird wie folgt
durchgeführt:

• Bei Abgaseinstufung bis Euro 2 : Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat:
maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %"






Ob dieses immernoch Gueltigkeit hat und ob dies eventuell auch auf PKW anwendbar ist weiss ich allerdings nicht und ich hab da auch nix weiter zu gefunden, da muesste man dann wohl bei der Pruefinstanz nach der rechtlichen Lage fragen was die dazu sagen.