Geht noch einfacher.
§21 Abnahme braucht man nicht mehr.
Es genügt mit der Datenbestätigung und einer gültigen normalen HU zur Zulassungsstelle zu fahren.
Das Problem ist nur, die Beteiligten wissen das oft nicht, dass es ohne §21 geht.

Ich musste damals mit dem TÜV Prüfer diskutieren das er mir nur ne HU macht.
Das gleiche dann bei der Zulassung.

Dort wurde ich dann an den pfiffigsten Sachbearbeiter weitergeleitet, der sich auch um die Oldtimer etc kümmert.
Bei dem ging es dann direkt.

Ich hatte die Information damals irgendwo im Internet gefunden. Und es lies sich auch in der Realität so umsetzen.
Kein abbauen von Tarnbeleuchtung oder sonstigem. Die tippen bei der Zulassung einfach das Datenblatt ab, damit ist alles genehmigt.

Gruß
Chris

Zuletzt bearbeitet von Chris300GDT; 08/07/2015 13:23.