Moin Till,

da hast du wohl offensichtlich in den 80er Jahren 'n klassisches Verkehrsvergehen hingelegt... Aber keine Angst, ist inzwischen verjährt.
Mit den "alten" entsiegelten Kennzeichen (muß man schließlich, wenn der fahrbare Untersatz vorübergehend stillgelegt oder sonstwie abgemeldet wird.) darfst du nur dann zur Zulassungsstelle im selben Bezirk fahren, wenn sie sich an dem zuvor stillgelegten Fahrzeug befanden und für dieses ausgegeben waren.

Das hat folgenden Hintergrund: Fährt ein Streifenwagen hinter einem "interessanten" Fahrzeug hinterher, so wird in der Regel vor Kontaktaufnahme mit dem Fahrer das Kennzeichen überprüft (Entwendet?, Vers./Steuer nicht bezahlt?, wer ist der Halter? was ist das für einer?). Obwohl das Fahrzeug vor dem Streifenwagen in unserem Fall stillgelegt ist, bekommen der Freund und der Helfer dahinter alle nötigen Informationen, weil Kennzeichen noch jahrelang (mein altes inzwischen 3 Jahre) dem vorigen Fahrzeug zugeordnet ergo nicht freigegeben werden. Das ganze setzt aber logischerweise vorraus, dass die Kennzeichen wie beschrieben an dem Fahrzeug angebracht sind, für welches sie auch ausgegeben waren. Ansonsten : Freund und Helfer: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> Du: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

...ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />