Original geschrieben von Philibert77
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Hallo Jürgen,
auch vielen Dank. Ja in Frankreich brauchen wir 50% vorne und 50% hinten für den TÜV. Die nächste geplante Etappe ist es die Kolben hinten zu kontrollieren, vorne bremst er ja genug. Die Schläuche werden wir auch nochmals kontrollieren.
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die Frage ist wie die 50% gemeint sind.
In Deutschland würde (bei Erstzulassung bis 28.07.2011*) für einen PKW oder LKW bis 3,5to zGG (zulässiges Gesamtgewicht) für die BBA (Betriebsbremsanlage) eine gesamte Mindestabbremsung von 50% gefordert, über 3,5to wären es 45%.
Das gilt hier also in Summe der beide Achsen
Dabei werden die Bremskräfte vorne links/rechts und hinten links/rechts addiert und durch die Fahrzeuggewichtskraft (zulässige Gesamtmasse x 9,81) geteilt -
also z.B bei zGG von 3500kg >>


6000N_vl + 5900N_vr + 5500N_hl + 5200N_hr
______________________________________ x 100% = 65,8 %

---------------------------34335N


Vielleicht ist in Frankreich die Mindestabbremsung von >/= 50% in Bezug auf die jeweilige Gewichtskraft der einzelnen Achse gemeint/gefordert und nicht unbedingt die gleichen absoluten Bremskräfte vorne und hinten.

edit*


Gruß Juergen