|
Joined: Jun 2011
Posts: 519 Likes: 6
Professional
|
Professional
Joined: Jun 2011
Posts: 519 Likes: 6 |
Aber im Gegensatz dazu, sieht das keiner und es stört auch keinen :-) Ist ja auch Tarnlicht Ich fahre es auch noch spazieren, allerdings nicht am G. Den TÜV Prüfer störte es vor vier Jahren, vor zwei Jahren nicht. Ist halt eine Grauzone. Der Unterschied zum Rammbügel liegt darin, dass wegen zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen hinter/unter der Stosstange wohl niemand Verletzungsgefahr thematisieren würde. Genau das haben die EU-Bürokraten mit der Fussgängerschutzrichtlinie in Bezug auf die Bügel aber -leider- getan.
Ecken und Kanten serienmässig.
|
|
|
|
Joined: Jun 2013
Posts: 416
Süchtiger
|
Süchtiger
Joined: Jun 2013
Posts: 416 |
Tarnbeleuchtung ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne hoheitliches Mandat ebenso wenig legal wie blaues Rundumlicht. Das ist falsch. Die Scheinwerfer gehören zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Benutzen darfst du das Licht im öffentlichen Straßenverkehr natürlich nicht, steht auch so in den originalen Papieren. Gruß Chris
Zuletzt bearbeitet von Chris300GDT; 20/11/2015 08:45.
|
|
|
|
Joined: Apr 2003
Posts: 5,118 Likes: 1
Hier geht gar nichts mehr
|
Hier geht gar nichts mehr
Joined: Apr 2003
Posts: 5,118 Likes: 1 |
... Würde das bedeuten das ein Militärsicher Rammschutz der verbaut wäre damit auch nicht eingetragen werden muss? Gruß Julian Das Dumme ist nur, das die hier erhältlichen Militärfahrzeuge alle keine Rammbügel haben.
Gruß René
----------------------------------------------- Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)
|
|
|
|
Joined: Mar 2014
Posts: 1,091
Dauerbrenner
|
Dauerbrenner
Joined: Mar 2014
Posts: 1,091 |
Das stimmt nicht ganz und denn nur Hümsfzge. haben keinen. Es gibt aber einige Sonderfzg die durchaus verschieden Versionen verbaut haben. Da ist aber das ran kommen das Problem.
Gruß Julian
Jippi ja jeh Schweinebacke - Jede Katastrophe beginnt mit ner beschißenen Vermutung!
|
|
|
|
Joined: Jun 2011
Posts: 519 Likes: 6
Professional
|
Professional
Joined: Jun 2011
Posts: 519 Likes: 6 |
Tarnbeleuchtung ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne hoheitliches Mandat ebenso wenig legal wie blaues Rundumlicht. Das ist falsch. Die Scheinwerfer gehören zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Benutzen darfst du das Licht im öffentlichen Straßenverkehr natürlich nicht, steht auch so in den originalen Papieren falsch? richtig? Die Beleuchtungseinrichtungen, die mit der Tarnbeleuchtungsausstattung einhergehen, sind nicht StVZO-konform und dürfen nur über eine Einzelbetriebserlaubnis an straßenzugelassenen Fahrzeugen installiert werden. Diese Einzelbetriebserlaubnis ist immer bedürfnisanhängig und einzeln für das Fahrzeug und den Nutzer begründet. Für zivile Autobesitzer gibt es aber gar kein Bedürfnis. Das Leben ist allerdings so bunt, dass es in der Praxis alles mögliche gibt. Ich habe schon KFZ-Papiere gesehen, da war eine ausziehbare Grilleinrichtung an der Kofferaumklappe eingetragen... Es geht beim Tarnlichtkreis nicht allein um die Frage ob man das Licht der Tarnscheinwerfer im Straßenverkehr benutzen dürfte oder nicht sondern viel mehr darum dass je nach gewähltem Tarnlichtkreis andere Beleuchtungseinrichtungen totgeschaltet werden, so zum Beispiel die Fahrtrichtungsanzeiger bzw. das Bremslicht. Das kommt dann wirklich nicht so gut
Ecken und Kanten serienmässig.
|
|
|
|
Joined: Jan 2005
Posts: 14,355 Likes: 27
Habemus Papam
|
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,355 Likes: 27 |
Vermutlich wird auch die Kennzeichenleuchte,zusammen mit dem Standlicht abgeschaltet. Das ist das größte Problem für den Gesetzgeber,dass sich jemand unerkannt aus dem Staub machen könnte.
|
|
|
|
Joined: Mar 2014
Posts: 1,091
Dauerbrenner
|
Dauerbrenner
Joined: Mar 2014
Posts: 1,091 |
Das ist das größte Problem für den Gesetzgeber,dass sich jemand unerkannt aus dem Staub machen könnte. Ach deswegen darf ich in Deutschland auch nicht einfach mit dem G im Wald fahren, weil daß Personal mit den Jogginganzügen und blauer Partybeleuchtung da nicht hinterher kommt? Gruß Julian
Jippi ja jeh Schweinebacke - Jede Katastrophe beginnt mit ner beschißenen Vermutung!
|
|
|
|
dehngitter
Unregistriert
|
dehngitter
Unregistriert
|
Guten Morgen, hier nun wie versprochen meine Rückmeldung zum Stoßfänger. Gestern abgeholt, Gewicht liegt geschätzt zwischen 30 und 40kg. Auf dem zweiten Bild könnt Ihr mal den Vergleich zum originalen Stoßfänger des Wolfs sehen (Playmobil lässt grüßen :-)). Da der Rammschutz, wie ich bereits schrieb, erst im Januar geliefert wird, habe ich nun genug Zeit für die "Digitalisierung" und Anpassung an den Rahmen. Schönes Wochenende! Gruß Sebastian
Zuletzt bearbeitet von dehngitter; 21/11/2015 08:19.
|
|
|
|
Joined: Mar 2014
Posts: 1,091
Dauerbrenner
|
Dauerbrenner
Joined: Mar 2014
Posts: 1,091 |
Sieht schon etwas massiver aus, kannst Du noch ein Foto von der Rückseite und den Aufnahmen posten?
Gruß Julian
Jippi ja jeh Schweinebacke - Jede Katastrophe beginnt mit ner beschißenen Vermutung!
|
|
|
|
Joined: Sep 2014
Posts: 538 Likes: 5
Süchtiger
|
OP
Süchtiger
Joined: Sep 2014
Posts: 538 Likes: 5 |
Sieht super aus!
Wenn man den doch einfach an den Pur schrauben könnte...
Gruß
Tobias
W 461.334 (G 280 CDI Pur)
|
|
|
Moderated by Burgerfrau, DaPo, Dieter, Flashman, juergenr, Monny, Ozymandias, Peter, Phil, rovervirus, Tordi
Posts: 98
Joined: May 2002
|
|
1 members (1 unsichtbar),
508
guests, and
0
robots. |
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
Foren36
Themen44,273
Posts671,951
Mitglieder9,906
|
Most Online1,320 Jan 2nd, 2020
|
|
|
|