Original geschrieben von Hans K
Die Bilder sind richtig erkannt von meinen Lieferanten .

Diese Scheinwerfer haben wie Beworben die erforderlichen Gutachten bzw Behördlichen Genehmigungen .
Da ich den Scheinwerfer ja nicht allein Vertreibe, sondern auch andere wesentlich größere Marktbegleiter ,gehe ich davon aus das alles seine Richtigkeit hat .
Das einzigste ist , das Ich alleine die Rahmen habe für den G und damit wiederum andere beliefere .

Also ist davon auszugehen das alles innerhalb der Gesetzlichen Ansprüche ist.

Gruss Hans

.

Hallo Hans,
Danke, das ist ja endlich mal ne Aussage mit der man was anfangen kann.
Das ist zwar immer noch etwas wachsweich (was ich gut verstehen kann) aber das ist egal, auch andere Anbieter trauen sich nicht weiter und schreiben höchstens mal "Zulassung nach ECE und DOT, durch das vorhandene E-Prüfzeichen können die xxxyyy Scheinwerfer eintragungsfrei genutzt werden". Es traut sich ja definitiv keiner zu schreiben "StVZO konform".
Nach dem link weiter oben vom FD bin ich mal tiefer eingestiegen und auf die Standlichtproblematik gestossen.
Wenn man mal schaut was auf der Streuscheibe steht dann stellt man fest:
- HC/R : Fern- oder Abblendlicht, Halogen (es gibt scheinbar keine Kennung für LED)
- PL : Kunststoffscheibe
- E13 : geprüft in Luxemburg
- 14356 RG sollte die Prüfnummer sein
Da fehlt jetzt eindeutig eine Kennzeichnung fürs Standlicht.
Sorry wennn ich darauf rumreite, aber je aufwendiger ein Auto umgebaut ist umso grösser ist die Gefahr dass einem mal ein eifriger TÜV-Onkel oder Ordnungshüter auseinanderzunehmen versucht ;-))
Mach doch mal ein Bild von den Scheinwerfern wie Du sie verkaufst auf dem man die Stempel erkennt (gerne auch per PN).

Grüsse
Thomas


Schadstoffstark und leistungsarm