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Das Orakel
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Das Orakel
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Bitte Kfz-Steuer und Zulassungsrecht nicht verwechseln:
Im Zulassungsrecht wird entweder 1. nach den PkW-Zyklen das Komplettfahrzeug geprüft; damit ist die Gesamtuntersetzung relevant und größere Räder würden z.B. einen kürzere Achsuntersetzung erfordern - dann ist kein neues Gutachten fällig (geht bei der Außenstelle des TÜV Bayern Sachsen in Prag übrigens billiger), oder 2. Der Motor nach den LkW-Testsyklen alleine geprüft, dann sind die 8% uninteressant.
Wonach ein Staat seine Kfz besteuert, ist eine ganz andere Angelegenheit; in der aktuellen dt. Steuerdiskussion geht dabei unter, daß viele Großserienhersteller das ohnehin notwendige PkW-Gutachten für die Transporterversionen bis 3,5t gleich weiterverwenden, weil das zulässig ist. Wer einen lupenreinen LkW prüfen lassen will, kann die unabhängig vom Gesamtgewicht jedenfalls nach der LkW-Norm tun. (Daß die Finanzämter dann auf der Seife stehen, ist ein Thema, das nicht hierher gehört).
Grüsse, Peter
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Mogerator
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Mogerator
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Dem ABS ist die Sperre hinten ganz egal, wenn beide Räder gleichschnell drehen gibts auch nix zu regeln.
Ein G hat auch Sperren + ABS zusammen, andere Hersteller auch, Nissan & co. Wie´s beim Nissan ist, kann ich nicht sagen. Beim G wird, sobald irgendwas gesperrt ist, das ABS einfach deaktiviert...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Hallo Peter, könntest du das Zitat hier "Wer einen lupenreinen LkW prüfen lassen will, kann die unabhängig vom Gesamtgewicht jedenfalls nach der LkW-Norm tun. (Daß die Finanzämter dann auf der Seife stehen, ist ein Thema, das nicht hierher gehört)." mal etwas genauer erläutern? Steckt da eine Lösung für diese schwachsinnige Besteuerung unserer Ivecos als PKW mit %-Abschlag drin? Denn meine Information aus dem Brandenburgischen Ministerium ist, dass die Sache so gut wie durch ist, d.h. im Einzelnen: Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse für alle Wohnmobile, mit einem 50%-Abschlag bei zGG über 3,5t für die Jahre 2007/2008, dann im Zweijahresrhythmus auf 30% Abschlag sinkend. Bin gerade am Überlegen, ob eine Zulassung als LKW mit Wechselaufbau etwas bringt und ob man dann mit Wohnteil trotzdem als Womo gilt (z.B. um nicht unter das Sonntagsfahrverbot zu fallen). Ich warte gespannt, AndreasP
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@Andreas: Vor der Ummeldung mach ich erst mal schlau bezüglich der Haftpflicht-Tarife für privat genutzte Lieferwagen Lkw im Werksfernverkehr bis 1to Nutzlast (dann relativiert sich die Steuer wieder, der Endabschlag ist übrigens 20 und nicht 30%)
Die Crux ist: Die Reisemobile werden zulassungsrechtlich hinsichtlich der Emmissionsklassen gemäß den Nutzfahrzeugen und somit der Richtlinie 88/77/EWG behandelt. Mit der Einstufung der Pkw befasst sich jedoch die Richtlinie 70/220/EWG. Grob gesagt besteht der Unterschied - wie oben schon dargestellt - darin, dass in der Richtlinie für Nutzfahrzeuge der Schadstoffausstoss auf die Leistung in kW berechnet wird im Bereich Pkw jedoch auf die gefahrenen Kilometer (deshalb spielt beim Lkw der Abrollumfang auch keine Rolle, beim Pkw schon). Diese zwei Maßstäbe sind definitiv unvereinbar!
Und genau das ist mit der Seife gemeint: wie macht ein Finanzamt aus einem EuroII-Daily einen Pkw? Wird der zur Dreckschleuder degradiert? Dann viel Spaß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
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Das Orakel
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Bernhard hat das Problem der Behörden schön auf den Punkt gebracht: Staatliche Verwaltung muß auf Basis von Gesetzen erfolgen, und willkürliche Einstufung in eine PkW-Schadstoffklasse ist da nicht drinnen (einige Finanzämter tun das dennoch, da muß man eben das Verfahren führen).
Der kleine Haken: Von vielen Fahrzeugen gibt es eine PkW-Version (muß sein, wenn es mehr als 7 Sitze gibt). Und da kann die Behörde schon sagen "Derselbe Motortyp hat einmal Euro XX PkW, einmal Euro YY LkW - wir haben eine Schlüsselnummer fürs Hubraumsteuerrechnen. Wenn es die wirklich nicht gibt, ist der LkW mit Wechselaufbau ein eleganter Sidestep rund um die WoMo-Besteuerung, die aufgrund der Einstufung als "Klasse M" rechtich gedeckt in Richtung PkW zeigt (bedankt euch mal beim AF-Klagsverein, das war die logische Reaktion der Behörden).
Grüsse, Peter
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Dauerbrenner
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@AndreasP
Sontagsfahrverbot erst ab 7.5 to, außer Ihr schleppt eine Hänger mit.
gruß Christof
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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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