Bernhard, da gebe ich Dir recht. Hier mal die aktuelle Rechtslage:

Die StVO (§ 2 Abs. 3a) besagt, dass "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte [darf] ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden [darf], welche die Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und über ihre Montage (ABI.L 129 vom 14.5. 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABI.L 46 vom 17.2.2005, S.42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaft erfüllen (M+S-Reifen).

M+S Reifen definiert die oben besagte Richtlinie wie folgt: „...bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume als bei normalen Reifen getrennt sind."

Da aber M+S kein geschütztes Symbol ist, darf man es auch auf nicht wintertauglichen Reifen anbringen (!)

Ab 1.1.2017 (mit einer Übergangsfrist bis 2024) sollen daher nur noch Reifen mit Berg mit Schneekristall zulässig sein als Winterreifen. Das Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen um mindestens 7 Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen.

Insofern wäre es aus meiner Sicht bei widrigen Schneeverhältnissen oder Glatteis durchaus sinnvoll, Schneeketten für diese Reifen mitzuführen. Wenn man eine Passüberquerung mit möglichem Schnee plant, dann sowieso.


Iveco 40.10WM 1