Okay,

ich hab die ganze zeit die fresse gehalten, aber wenn ich sowas lese:

"Ich erinnere mich da an die Jagdgänge mit meinem Vater durchs Revier. Da liefen uns bisweilen auch wildernde Stubentiger vor die Flinte. War ein heißes Thema damals. Die letztendliche Vorschrift lautete, dass Haustiere ab 300 Metern Distanz zum nächsten Haus als verwildert angesehen und bejagd werden dürfen...
Gruß
Fischi"

Was fürn schwachsinn, das mit den 300 metern!!!! Lass dir dass mal genau von nem förster bzw. der unteren jagdbehörde erklären, wenn du so handelst als jäger machst du dich strafbar.


Hölökynkölökyn (und wo sind meine Titel "woodwheeldrivender suzenmörder", HÄ?)