Original geschrieben von Oelmotor
Hallo,

bei 8% Änderung des Abrollumfangs ist normalerweise die ABE des Wagens erloschen, so zumindest mein Eintragungsbevollmächtigter.

Gruß
Thomas

Das stimmt, es muss eine neue Einstufung der Abgasklasse gemacht werden.
Aber das bezieht sich ja auf die maximal freigegebene Reifengröße die der bisherigen Abgasklasse zu Grunde
liegt oder? Hatte das mal bei nem Jeep für jemand...


Gruß Christopher

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