Hallo miteinander, wir hatten uns beim Treffen bei den "Kamelen" darüber unterhalten, ob ich/wir mit unseren Bremachs - die ja fast alle mit Gesamtgewicht über 3,5 to eingetragen sind - durch München fahren dürfen oder nicht. Beim Autobahnkreuz zumindest von Memmingen her, ist ein rundes Schild mit rotem Rand und einem LKW darin abgebildet. Dieses Schild heißt nicht "für LKW verboten" sondern "für Fahrzeuge über 3,5to" verboten. Ich gehe mal davon aus, daß unsere Bremachs "Fahrzeuge" sind. In manch anderen Ländern bedeutet das Schild "LKW Fahrverbot" leider aber nicht in Deutschland. Wisst Ihr was erfreulicheres darüber ich habe gerne unrecht mit meinem Wissen.
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen.
Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Erläuterung
Das Zeichen kann in einer Ãœberleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.
das ist erst einmal grundsätzlich so, wie es Jürgen richtigerweise schreibt. ABER: das relativiert sich, wenn man die Website der Stadt München dazu genau liest: Ausnahmen
Darin steht ausdrücklich, dass Wohnmobile davon ausgenommen sind. Warum die das nicht auf dem Schild richtig kennzeichnen (durch die dafür vorgesehenen Zusatzsymbole), ist allerdings mehr als merk- und fragwürdig...
...Viele Städte und Gemeinden stellen diese Schilder auf, ohne sich deren Bedeutung bewusst zu sein. Vereinzelt stehen diese Schilder sogar vor Campingplätzen. Auf Nachfragen, warum man denn mit einem Wohnmobil über 3,5 t nicht in den Ort oder auf den Campingplatz fahren dürfe, bekommt man oft verwunderte Blicke, da genau dies eben nicht das gewünschte Ziel der Beschilderung gewesen sei...
Gleich nochmal: In der Ausnahmeregelung steht leider nicht, daß dies auch für Womos über 3,5 t gilt - man kann aber auch so argumentieren, daß die Ausnahme logischerweise für Womo über 3,5t gilt, denn unter 3,5 t gelten die Regeln für PKW. Aber auch hier bleibt wieder alles undeutlich, durch den kleinen Zusatz "über 3,5 t" wäre alles viel klarer. Klar ist aber auch, daß die Ausnahmeregelung nur für München gilt, oder weiß jemand noch von anderen Städten?
Hallo Manfred, die Regelungen sind schon ganz schön kompliziert geworden Für uns ein positives Beispiel ist Dresden: Die Stadt hat die Zufahrtsstraßen mit folgendem Schild beschränkt:
Dagegen gibt es in BaWü inzwischen jede Menge "eindeutige" Durchfahrtsverbotszonen ... https://vm.baden-wuerttemberg.de/de.../umweltzonen-und-lkw-durchfahrtsverbote/ Angeblich hat die Stadt Stuttgart mit den Ãœberwachungsbehörden eine Ãœbereinkunft hinsichtlich des Zusatzschildes "frei für Lieferverkehr" dahingehend getroffen, dass der Begriff des Lieferverkehrs großzügig auszulegen sei. Wenn man also das Gebiet der Stadt Stuttgart nicht zur Abkürzung durchfahren will (=Schutzzweck der Regelung), sondern in die Stadt hinein will zum Zweck des Aufenthaltes oder der Ãœbernachtung, dann "liefert" man als Tourist sein Wohnmobil dazu mit in die Stadt hinein und wird wie Lieferverkehr betrachtet.
Ãœbrigens, wenn man tatsächlich mal in Deutschland in einer solchen Zone erwischt werden sollte kostet es 75€.
ja, das ist schon so eine Sache... ich google mittlerweile bei fast jedem Fahrtziel, ob dort eine Umweltzone oder andere Auflagen (wie z.B. so ein Durchfahrtsverbot) bestehen.... das st mehr als nervig!
Insbesondere, wenn - wie Jürgen so schön beschreibt - die Gemeinden keine Ahnung haben. Da frage ich mich als Steuerzahler, wofür es für so etwas eigentlich bezahlte (!) Verkehrsplaner gibt... *kofschüttel*. Wäre mal interessant zu wissen, was man als Antwort erhält, wenn man auf diese - dem Zwecke nach - falsche Beschilderung freundlich hinweist...
Das Beispiel mit Dresden zeigt wenigstens, das es doch geht - wenn man denn will...
... ich google mittlerweile bei fast jedem Fahrtziel, ob dort eine Umweltzone oder andere Auflagen (wie z.B. so ein Durchfahrtsverbot) bestehen....
Das ist nicht nur nervig, das ist schlicht UNZUMUTBAR! Aus den Verkehrszeichen MUSS sich meines Wissens der gesamte Sachverhalt ablesen lassen, wenn nötig dann eben mit Zusatztafeln in (Juristen-)Prosa. Die Herren und Damen Verkehrsjurist(inn)en mögen gefälligst Ihre Hausaugfgaben machen!
Meine Meinung
Wolfgang, der vergangenen Freitag in Chioggia in einer Zone des limitierten Verkehrs ein 40,--€-Ticket erhalten hat, ohne zu wissen, wofür. Innerhalb 5 Tagen bezahlt, koststs nur 26 Ösen...
I = W + E = Co: Ich bin W(olfgang) und E(va) ist meine Copilotin. So einfach kann die Entschlüsselung von Firmennamen sein!
Ist ja nett, wenn sich ein nationaler Gesetzgeber "lustige Schilder" einfallen lässt, aber:
1. gibt es das Wiener Ãœbereinkommen über den Straßenverkehr (Publikation in Deutschland: BGBl. 1977 II Nr. 39 vom 11.10.1977), und dort ist das - ältere - Symbol für ein LkW-Fahrverbot als solches definiert, s. Seite 943. Wenn ich jedes Fahrzeug über 3,5t ausschließen wollte, geht das nach dieser Konvention wohl nur über ein komplettes Fahrverbot für KfZ mit Ausnahmen bis 3,5t und Omnibusse
2. ist das WoMo in der allenfalls nationale Vorschriften glatt durchbrechenden EU-Klassifizierung jedenfalls M1. Ja, beim Steuerrecht darf der nationale gesetzgeber beliebig herumschieben, weil eben seine Spielwiese (das waren die M1 AF Geländewagen, lustige Diskussion vor mehreren Jahren). Die Tempolimit-Debatte kann ich auch über die nationalen StVO-Regeln "hinbiegen", da hat wohl jemand übersehen, dass bei den Klassen M keine harte Gewichtsgrenze 3,5t zwischen M1 und M2 besteht, wie das bei LkW eben so ist. Als nicht-Deutscher würde ich mich in das Verfahren einlassen - ich darf mich auf das Ãœbereinkommen und Unionsrecht wohl verlassen.