Hallo,

es gibt die Regel, daß ein SUCHscheinwerfer nur zusammen mit der hinteren Kennzeichenbeleuchtung leuchten darf.
Für Arbeitsscheinwerfer gibt es das nicht, und ich kenne ich keine vergleichbare Regel.

Die Fahrzeughersteller übrigens auch nicht, werksmäßig angebrachte Arbeitsscheinwerfer bei LKW von MAN oder Mercedes leuchten auch alleine.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.