oh ha - das ist ganz einfach & leicht nachvollziehbar geregelt .... nachschlag --------------- Quelle

Zitat
Name der Umweltzone: Straßburg ZPA
Umweltzone angekündigt am: 13.02.2017

Umweltzone in Kraft seit: 01.11.2017

Art der Umweltzone: Geplant: Wetterbedingte Luftschutzzone, gültig ab dem 5. Tag einer Luftverschmutzungsspitze (> 80 µg/m³ Feinstaub) nach der Vorwarnstufe (> 50 µg/m³ Feinstaub).

Aktuelle Pflicht für Plaketten: Geplant: Ab dem 5. Tag der Luftverschmutzungsspitze für PKW, LKW, Busse, Leichte Nutzfahrzeuge, Zwei-, Drei- und leichte motorisierte Vierräder.

Aktuell erlaubte Plaketten-Klassen: E, 1, 2. Die Klassen 3, 4 und 5 je nach Höhe und Dauer der Luftverschmutzung (sauberste Klasse = E und 1). Gerade und ungerade Kennzeichen können zur Einfahrt verboten werden.

Verschärfung erlaubte Plaketten-Klasse: Derzeit nicht bekannt.

Fahrverbote (temporär) Geplant: Fahrzeuge ohne Crit'Air Vignette und ohne ausreichende Crit'Air Vignetten-Klasse je nach Höhe und Dauer der Luftverschmutzung. Gerade und ungerade Kennzeichen der Klassen 3, 4 und 5 können abwechselnd verboten werden.

Fahrverbote (ständig): Derzeit nicht bekannt.
Geldbußen: 68-375 Euro.


Gruß Juergen