Original geschrieben von Benny
UND: Die bei solchen Themen immer wieder zu lesende Panikmache im Versicherungsfall halte ich persönlich für völlig unbegründet......

Selbstverständlich nur meine private Meinung und keine Rechtsberatung ;-)
Guten Morgen,
Im Umkehrschluss würde das heißen, dass jeder, der 5000 übrig hat, mit seinem Fz machen kann, was er will, kann ja nix passieren?
Jetzt kann man über die Wertigkeit von Erlöschen der ABE im Vergleich zu Personenschäden durch nicht erlaubte Anbauten diskutieren. Oder doch nicht?
Das ist der große Unterschied zwischen persönlicher Meinung und jahrelanger beruflicher Erfahrung als Sachverständiger , meine ich.
Höchstsumme 5000? Was glaubst, was es da alles an privatrechtlichen Klagen gibt.....
Der Alte Fritz sagte :soll jeder nach seiner.....

Zuletzt bearbeitet von Wölflein; 18/10/2018 06:55.

Viele Grüße aus der schönen Lausitz, Volker


W461.401, GD250,1990
W463.248, G500,2002