Original geschrieben von eod
Hoi,
bin gerade an einem NL 290er Kasten dran, die hinteren Sitze benötige ich nicht und möchte dafur eine Pritsche als Bett verbauen. Was verlangt der merkelsche TÃœV im Detail das der G danach als Wohnmobil zulassungsfähig wird?

cheers
eod
welchen vorteil hat es den wagen als wohnmobil zuzulassen, im vergleich ihn als lkw zuzulassen?
steuerliche? ggf. auch versicherung? klingt interessant.

soweit ich es mal von einem landy- fahrer gehört habe:
montierpunkte der sitze verschweißen, bzw. so präparieren, dass keine sitze mehr motniert werden können.
trennwand nach den fahrersitzen fest einbauen (möchte das finanzamt gerne sehen).
mehr fällt mir gerade nicht ein.
frag mal bei deinem tüv- prüfer nach, der die sache abnehmen soll, das ist am sinnvollsten. kann sein, dass der ganz andere sachen sehen will...eventuell auch mal beim finazamt anfragen, was erfüllt werden müsste (betreffend der bordwand).

grüße
mathias


"Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fussmarsch zur Folge haben."