Original geschrieben von SIGGI109
der TÃœV dürfte eigentlich nichts dagegen haben denn
1.gabs das früher hier auch und
2. gilt EU-RECHT geht vor BUNDES-RECHT und in NL ist es ja zugelassen............... whistle2

So einfach ist das leider nicht.
Wenn ich einen Anhänger baue erteilt mir der TÃœV eine Einzelbetriebserlaubnis.
Das hat mit einer EU-Zulassung nichts zu tun.
Ich darf damit innerhalb der EU-Rumfahren,deshalb darf ich das nicht zwangsläufig in einem anderen Staat anmelden
Ein Clipcar oder Randocar bekommst du hier auch nicht einfach so auf die Straße.