der TÃœV dürfte eigentlich nichts dagegen haben denn
1.gabs das früher hier auch und
2. gilt EU-RECHT geht vor BUNDES-RECHT und in NL ist es ja zugelassen...............
So einfach ist das leider nicht.
Wenn ich einen Anhänger baue erteilt mir der TÃœV eine Einzelbetriebserlaubnis.
Das hat mit einer EU-Zulassung nichts zu tun.
Ich darf damit innerhalb der EU-Rumfahren,deshalb darf ich das nicht zwangsläufig in einem anderen Staat anmelden
Ein Clipcar oder Randocar bekommst du hier auch nicht einfach so auf die Straße.