Ach so: ohne Vollabnahme ginge es, wenn das Auto z.B. erst vor weniger als 7 Jahren aus D nach NL exportiert wurde.

Hab ich alles gelernt, weil meiner ursprünglich aus D war, dann aber vor mehr als 7 Jahren exportiert wurde. Bei der Zulassung wurde mir dann gesagt, das Auto wäre noch zugelassen. Hab dann Erfahren, dass die Behörde seinerzeit vergessen hatte den Export zu melden. Daher waren die Daten von meinem Fahrzeug noch beim KBA gespeichert und ich hätte mir die Vollabnahme sparen können wenn ich das vorher gewusst hätte...

Gruß
Benjamin


G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321