Hallo Marcel,

Das kannst du zwar machen, aber dann lass es den TÃœV nicht sehen, denn damit verlierst du die Zulassung.
Die orginalen Befestigungspunkte der Gurte sind homologiert und dürfen nicht geändert werden.
Bei meiner Einzelabnahme wurde darauf genau geachtet ob die orginale Gurtbefestigung verwendet wurde, beim normalen Prüftermin ist das wahrscheinlich nicht so, aber die Prüfer wissen schon, bei welchen Baujahren
welche Art der Gurtbefestigungen Vorschrift waren.

Gruß
Erich