Dann hast du recht alte Anhänger Daniel.

Quote
Seit dem 30. Januar 2011 müssen alle neu oder wieder zugelassene Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg (EG-Fahrzeugklasse O2 oder höher) über ein funktionsfähiges Rückfahrlicht verfügen. Der dafür nötige Kontakt kann durch die 7-polige Steckverbindung nach ISO 1724 nicht bereitgestellt werden. Damit muss zwingend eine weitere Steckverbindung nach ISO 3732 oder eine 13-polige nach ISO 11446 verbaut sein.[2]


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