Hallo zusammen,

derzeit ist mein W461338 unter Ziffer 5 in der Zulassungsbescheinigung als PKW geschlossen eingestuft. Das fiel mir jetzt erst so richtig auf weil am 28.11. das H-Gutachten gemacht wird und ich mich deswegen mit sowas gerade intensiver befaße. Meiner Auffassung nach und nach dem was ich beim KBA an Unterlagen zur Klassifizierung von KFZ gefunden habe wäre aber eine Einstufung als Geländewagen geschlossen/ LImousine zur Personenbeförderung korrekt da der Wagen unbestritten ja die Definition Geländewagen erfüllt.

Was spricht für oder gegen das eine oder Andere?

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Auto fängt mit A an und hört mit O auf

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