Hi,

zu dieser Thematik kann ich folgenden Beitragen genauer gesagt, ich habe bei Bundesministerium für Verkehr angefragt.
Dies ist die Antwort vom Ministerium:

Oliver



vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu der in der Öffentlichkeit diskutierten „Winterreifen“-Thematik möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Neufassung des § 2 Abs. 3a StVO tritt zum 01. Mai 2006 in Kraft. Dieser lautet wie folgt:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig, den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“
Damit soll insbesondere dem Misstand begegnet werden, das Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ausdrücklich klargestellt wird damit auch die Pflicht, bei plötzlich eintretenden winterlichen Verhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten.
Die Kraftfahrer sind bereits nach den bestehenden Vorschriften allgemein gehalten, mit angepasster Fahrzeugausrüstung sowie mit angepasstem Fahrverhalten auf die jeweiligen Verkehrsbedingungen zu reagieren. Die bisherige Möglichkeit der flexiblen Reaktion auf die konkreten Verkehrsbedingungen in persönlicher Verantwortung des einzelnen Kraftfahrers soll auch weiterhin erhalten bleiben.
Weder die StVO noch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nimmt eine Unterscheidung zwischen „Winter-/Sommer- oder Ganzjahresreifen“ vor. Die Reifen der Fahrzeuge müssen vielmehr den Bedingungen der Typgenehmigungen der Genehmigungsbehörde entsprechen. Anforderungen für bestimmte Jahreszeiten gibt es dabei nicht. Allgemein werden unter „Winterreifen“ Reifen mit einer weicheren Gummimischung und einem gröberen Profil verstanden, die für die Nutzer an der Kennzeichnung „M+S“ oder „M.S“ oder „M&S“ (Matsch und Schnee) zu erkennen sind. Aber auch die sog. *Ganzjahresreifen“ haben diese Einprägung.
Mit freundlichen Grüßen






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