Zitat
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Um nochmal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:

Bei der Einstufung als LKW geht es beim 130er m. E. nicht um die Einschätzung eines TÜV-Ingenieurs und um eine Auslegungssache im Einzelfall, sondern um die generelle Festlegung durch das Kraftfahrtbundesamt. Es gibt also keinen Ermessensspielraum, oder?

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FALSCH! Das ist ja gerade, worum es mir geht: Laut einem Grundsatzurteil irgendeines Gerichtes vor einigen Jahren ist das Finanzamt eben NICHT grundsätzlich an die Einstufungen des Fahrzeuges gebunden beim erheben der KFZ-Steuer, und genau dagegen protestiere ich ja! Es hat nämlich mittlerweile geügend Fälle, wo der Tüv sagt "eindeutig LKW" aber das Finanzamt trotzdem nach Hubraum besteuert! Un die Rechtsgrundlage dazu spricht ja dem TÜV die Kompetenz zur Technischen Begutachtung implizit ab. Warum der sich dagegen nicht wehrt, versteh ich eben nicht.

Die von Birol vorgebrachten Hintergründe und daß es für die Verbrecherbande einfacher ist, die Einnahmen zu erhöhen als bei den Ausgaben zu sparen, das ist schon auch alles klar. deswegen darf man das Übel aber soch wohl mal bein Namen nennen, oder? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />





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Signatur? Ach wie gut, dass niemand weiss...